Ist Segelfliegen gefährlich ?

Die Technik ist ausgereift und Segelflugzeuge haben eine Festigkeit, die höher ist als die einer Verkehrsmaschine. Aber ein Restrisiko bleibt auch beim Segelfliegen durch den Faktor Mensch bestehen. Allerdings kann jeder Pilot durch die nötige Disziplin, den Respekt vor dem Sport und dem regelmäßigen Training diesen Risikofaktor entscheidend beeinflussen.

 

                                             

  

Ab wann und wie kann ich Segelfliegen lernen und was kostet es???

 

Das Mindestalter für die Ausbildung zum Segelflieger beträgt 14 Jahre.

Das Mindestalter zum Erlangen des Luftfahrerscheines mit Beiblatt “C” (Segelflug)
beträgt 16 Jahre.

Voraussetzungen für die Ausbildung sind:

  • das vorgeschriebene Mindestalter
  • fliegerärztliche Tauglichkeit des Bewerbers
  • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen*.
  • Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Bewerbern.

    * Tatsachen die einen Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, sind insbesondere Trunksucht, Entmutigung, Entmündigung, gerichtliche Verurteilungen oder erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften.


Vor Beginn der Ausbildung müssen dem Ausbildungsleiter folgende Unterlagen vorliegen:

  • amtlich beglaubigte Geburtsurkunde,
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis**,
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, daß ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde beantragt ist,
  • bei Minderjährigen, amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter.

    ** Das erforderliche Tauglichkeitszeugnis kann nur von einem von Luftfahrtbundesamt zugelassenen Arzt ausgestellt werden. Eine Liste der in der Region ansässigen Ärzte kann vom Verein angefordert werden. Es empfiehlt sich, die Preise der einzelnen Ärzte zu vergleichen.


Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge und sonstige Umlagen können Sie der Kostenstruktur unseres Vereins entnehmen.

Um den Luftfahrerschein als Segelflugzeugführer zu erlangen, müssen Sie die fachlichen Voraussetzungen im Rahmen einer Prüfung nachweisen, die vom Regierungspräsident durchgeführt wird.

Fachliche Voraussetzungen:

  • die theoretische Ausbildung,
  • die Flugausbildung,
  • die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes,
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem “Erste Hilfe Kurs”.

Die theoretische Ausbildung umfaßt mindestens 60 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten 4 Jahre vor Ablegen der Prüfung. Es handelt sich um folgende Fachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen.

Die Flugausbildung umfaßt mindestens 30 Flugstunden innerhalb der letzten 4 Jahre vor Ablegen der Prüfung auf Segelflugzeugen verschiedener Muster, davon 15 Stunden im Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb 18 Monaten abgeschlossen, so ermäßigt sie sich auf 25 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug. In der Flugausbildung müssen enthalten sein:

  • je 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und -landungen und drei Landungen aus ungewohnter Position mit Fluglehrer,
  • drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung stattfand,
  • selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km im Segelflug,
  • eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen, in das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.