Ist Segelfliegen gefährlich ?
Die Technik ist ausgereift und Segelflugzeuge haben eine Festigkeit, die höher ist als die einer Verkehrsmaschine. Aber ein Restrisiko bleibt auch beim Segelfliegen durch den Faktor Mensch bestehen. Allerdings kann jeder Pilot durch die nötige Disziplin, den Respekt vor dem Sport und dem regelmäßigen Training diesen Risikofaktor entscheidend beeinflussen.
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Das Mindestalter für die Ausbildung zum Segelflieger beträgt 14 Jahre.
Das Mindestalter zum Erlangen des Luftfahrerscheines mit Beiblatt “C” (Segelflug) beträgt 16 Jahre.
Voraussetzungen für die Ausbildung sind:
- das vorgeschriebene Mindestalter
- fliegerärztliche Tauglichkeit des Bewerbers
- es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen*.
- Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Bewerbern.
* Tatsachen die einen Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, sind insbesondere Trunksucht, Entmutigung, Entmündigung, gerichtliche Verurteilungen oder erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften.
Vor Beginn der Ausbildung müssen dem Ausbildungsleiter folgende Unterlagen vorliegen:
Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge und sonstige Umlagen können Sie der Kostenstruktur unseres Vereins entnehmen.
Um den Luftfahrerschein als Segelflugzeugführer zu erlangen, müssen Sie die fachlichen Voraussetzungen im Rahmen einer Prüfung nachweisen, die vom Regierungspräsident durchgeführt wird.
Fachliche Voraussetzungen:
- die theoretische Ausbildung,
- die Flugausbildung,
- die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes,
- die erfolgreiche Teilnahme an einem “Erste Hilfe Kurs”.
Die theoretische Ausbildung umfaßt mindestens 60 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten 4 Jahre vor Ablegen der Prüfung. Es handelt sich um folgende Fachgebiete:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Navigation
- Meteorologie
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen.
Die Flugausbildung umfaßt mindestens 30 Flugstunden innerhalb der letzten 4 Jahre vor Ablegen der Prüfung auf Segelflugzeugen verschiedener Muster, davon 15 Stunden im Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb 18 Monaten abgeschlossen, so ermäßigt sie sich auf 25 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug. In der Flugausbildung müssen enthalten sein:
- je 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und -landungen und drei Landungen aus ungewohnter Position mit Fluglehrer,
- drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung stattfand,
- selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km im Segelflug,
- eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen, in das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.
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